INHALTSVERZEICHNIS
Die sind die allgmeinen Geschäftsbedingungen die zwischen einem Auftraggeber und Fox Hill Studio, hier und im nachhinein FHS gennannt, getroffen wurden.
1. Anwendungsbereich
- Diese AGB gelten für alle FHS erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Freiberufler stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Produktion von Bild-/Videomaterial
- Bei Auftragsproduktionen erstellt FHS für den Auftraggeber Aufnahmen im vertraglich bemessenen Ausmaße. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot des Freiberufler und Annahme durch den Auftraggeber zustande.
- Von den erstellten Szenen wählt der Freiberufler die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Weitere Zusatzleistungen von FHS wie Sounddesign, Speicherung oder Druck werden individuell vereinbart.
- Die Aufträge enthalten nur eine allgemeine Beschreibung der Szene. Wenn bei der/den Revision(en) kein Einspruch eingelegt wird, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- FHS räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der in der Rechnung genannten Vergütung die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts für einen Nutzungsraum von 3 Jahren ein.
- Der Freiberufler räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei dem optionalen Erwerb der Projekt-Daten muss diese von Lizensierten Materialien und Objecten bereinigt werden.
- FHS hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden.
- FHS behält sämtliche Nutzungerechte für alle 3D-Modelle, die zur gestaltung der Szene erstellt wurden und nicht expliziert zum Umfang des Projectes gehören.
3. Produktion von 3 dimensionalen Szenen oder Modelle
- Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos/Videos räumt der Fotograf dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
- Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Fotograf verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.
4. Vergütung
- Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Stock-Fotos gilt die vereinbarte Vergütung.
- Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Fotografen im angemessenen Umfang.
- Ist der Freiberufler für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Fotograf den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Fotografen und um den Betrag, den der Freiberufler mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen bzw. der Stock-Fotos nicht gestattet.
5. Haftung
- Der Auftraggeber steht für die Rechte
- Der Freiberufler haftet dafür, dass die lizenzierten Stock-Fotos keine Rechte Dritter verletzen.
6. Datenschutz
- Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Freiberufler gespeichert.
- Der Freiberufler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu verwenden.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
- Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
- Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.